|
Der Bundesgerichtshof
(BGH) hat in seinem Urteil (Az.: IV ZR 60/01,119/01) eine Klausel der
privaten Krankenversicherungen bestätigt. Die Klausel bestimmt, das
die Versicherungsleistung nur gewährt wird, wenn die alternativen
Methoden ebenso erfolgversprechend sind oder die Schulmedizin nicht weiterhelfen.
Weiterhin gibt es auf der europäischen Ebene die Bestrebung, das
nur noch die Mittel anerkannt werden, wenn sie klinisch auf Erfolg getestet
und mit Studien dokumentiert sind.
Damit haben die Betroffenen
ein Problem. Die Psoriasis ist aus heutiger Sicht nicht heilbar, sie ist
in den meisten Fällen eine chronische Krankheit. Können dann
alternative Methoden zur Anwendung kommen und werden sie dann auch von
den Kassen bezahlt. Private Krankenkassen sind dann noch kulanter als
die gesetzlichen.
Mit der Gesundheitsreform
2004 kommt es zu weiterer Verschlechterung der Situation bei der Behandlung
mit alternativen Phytopharmaka.
Meine persönliche
Stellungnahme:
Ich finde die europäische
Bestrebung sehr richtig, nur welche Firma, die alternative Heilmittel
(z.b. Phytopharmaka) herstellt, kann sich leisten, diese Doppelblindstudien
durchführen und vorzulegen. Wobei ich hier mit der anthrosophischen
Medizin übereinstimme, dass eine andere Form der Studien gefragt
und durchzuführen sind. Gerade diese Hemmschwelle zwingt, das viele
auf die Herstellung von Pflegemittel oder Nahrungsergänzungsmittel
ausweichen und damit gerade für die Hautkranken ein Dschungel von
Produkten entstehen, die kaum auf ihre Wirksamkeit prüfbar sind.
Deshalb sollte die Aufgabe der Kommision E beim BfArM sein, ihre Empfehlungen
stärker der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und
gerade für die Hauterkrankungen eine gesonderte Empfehlung auszugeben.
Gerade, weil es in der Behandlung dieser kaum Empfehlungen gibt, obwohl
volksmedizinisch einige Erfahrungen vorliegen.
|